Vertretung gegenüber Behörden in Verwaltung­sverfahren, Bußgeldverfahren, Strafverfahren

Ihr Antrag wurde von einer Behörde abgelehnt. Wir begleiten Sie in dem Verwaltungsverfahren von der Anhörung über ein eventuell notwendiges Widerspruchsverfahren über das Klageverfahren bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, wenn dies erforderlich ist.

Gleich zu Beginn beantragen wir Akteneinsicht in die Verwaltungsakte und besprechen sodann den Inhalt der Akte um gemeinsam mit Ihnen zu entscheiden, wie weiter vorzugehen ist.

 

Kanzlei für Genossenschaftsrecht

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Lutherstr. 14
66538 Neunkirchen
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Fax: 06821/9210-50

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c/o Landesverband der
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30161 Hannover
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