Urteil BGH vom 27. April 2021

Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der BGH entschieden, dass Banken – AGB, die das Schweigen als Annahme eines Vertragsänderungsantrages ansehen, unwirksam sind.

BGH 27.4.2021, XI ZR 26/20

Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der BGH entschieden, dass Banken – AGB, die das Schweigen als Annahme eines Vertragsänderungsantrages ansehen, unwirksam sind. Dieser Entscheidung lag ein Sachverhalt zu Grunde, in dem das Schweigen von Bankkunden zur Änderung der AGB und Sonderbedingungen- Banken als Zustimmung gewertet worden ist.

Es ist zu erwarten, dass diese Entscheidung auch auf die AGB anderer Branchen anzuwenden ist, So dass es gegebenenfalls erforderlich ist, eine AGB-Klausel des Agrarbereichs, die der vom BGH geprüften AGB – Klausel inhaltlich entspricht, zu ändern.

Kanzlei für Genossenschaftsrecht

Standort Neunkirchen
Lutherstr. 14
66538 Neunkirchen
(Saarland)

Tel: 06821/9210-0
Fax: 06821/9210-50

Standort Hannover
c/o Landesverband der
Maschinenringe Niedersachsen e.V.
Lister Meile 5
30161 Hannover
(Niedersachsen)

Tel: 0511/475998-99
Fax: 0511/475998-98

Standort Bechstedt
Ortsstraße 31
07426 Bechstedt
(Thüringen)

Tel: 036730/316-66
Fax: 036730/316-67

info[at]genoanwalt.de

Kanzlei für Genossenschaftsrecht
Unsere Leistungen
Wir setzten uns kompromisslos für Sie ein
Gerne beraten wir Sie bei Rechtsfragen aller Art
Genossenschaften
Wir verstehen, wie Sie arbeiten und denken
Fachanwälte für Agrarrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht
Unser Team
Erfahrung und Engagement
Wir vertreten seit vielen Jahren Genossenschaften und deren Mitglieder
Kontakt
Wir kümmern uns um Sie