BGH 27.4.2021, XI ZR 26/20
Mit Urteil vom 27. April 2021 hat der BGH entschieden, dass Banken – AGB, die das Schweigen als Annahme eines Vertragsänderungsantrages ansehen, unwirksam sind. Dieser Entscheidung lag ein Sachverhalt zu Grunde, in dem das Schweigen von Bankkunden zur Änderung der AGB und Sonderbedingungen- Banken als Zustimmung gewertet worden ist.
Es ist zu erwarten, dass diese Entscheidung auch auf die AGB anderer Branchen anzuwenden ist, So dass es gegebenenfalls erforderlich ist, eine AGB-Klausel des Agrarbereichs, die der vom BGH geprüften AGB – Klausel inhaltlich entspricht, zu ändern.